Beförderungsamt A 13 plus Zulage: Zahlung erfolgt erstmals im Januar. Mit dieser Zulage reagiert die Staatsregierung auf die Forderung
nach einer Ausgleichszahlung für angestellte Lehrerinnen und Lehrer im Zuge der Verbeamtung. Dadurch werden sich die
Einkommen der in E13 eingruppierten Kolleginnen und Kollegen unabhängig von Tarifverhandlungen zwar geringfügig, aber
dauerhaft erhöhen.