Schulfarten-Corona
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Erlass zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen bis zum Jahresende
- Sämtliche ein- oder mehrtägigen Schulfahrten außerhalb Sachsens, die bis zum Schuljahresende 2019/20 durchgeführt werden sollten, sind abgesagt. Schulfahrten, die innerhalb Sachsens nach den Osterferien stattfinden, sind davon ausgenommen.
- Sonstige geplante und gebuchte schulische Veranstaltungen, die für Schüler verbindlich sind und außerhalb Sachsens bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dazu gehören Projekttage, Betriebspraktika, Theater- und Museumsbesuche. Sonstige geplante Veranstaltungen innerhalb Sachsens können nach derzeitiger Lage nach den Osterferien durchgeführt werden.
- Bis auf Weiteres dürfen keine Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen gebucht werden.
- Eventuelle
Stornierungskosten werden durch den Freistaat Sachsen unter der Bedingung, dass
die Schulleitung die Schadensminderungspflichten eingehalten hat, über die
öffentlichen Schulträger erstattet.