Koalitionsvertrag - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Koalitionsvertrag

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Koalitionsvertrag vorgestellt – Kultus bleibt in CDU-Hand
 
 
Heute stellten CDU, Grüne und SPD ihren Koalitionsvertrag vor. Zudem wurde bekannt, dass das Kultusministerium in CDU-Hand bleibt.

 
 
Bevor Sie die entsprechenden Passagen im Wortlaut lesen können, hier eine erste Bewertung durch den PVS-Vorstand:

 
 
Wir begrüßen den vorgelegten Koalitionsvertrag als Grundlage für die Bildung einer stabilen Staatsregierung, die die wichtigen, zukunftsweisenden Aufgaben auch im Schulbereich schnell angeht. Wir sind daher sehr froh darüber, dass im Kultusressort Kontinuität gewahrt bleibt und unserem erfolgreichen Schulsystem keine gravierenden Einschnitte bevorstehen. Deshalb warnen wir erneut vor der Einführung von Gemeinschaftsschulen: Zwar braucht es laut Koalitionsvertrag hierfür die Zustimmung aller Beteiligten vor Ort; wir befürchten jedoch, dass mit der Gründung von Gemeinschaftsschulen dringend nötige Lehrkräfte von den etablierten Schulformen abgezogen werden.
 
Zur angekündigten Sicherung der Unterrichtsversorgung und -qualität ist es daher vielmehr dringend nötig, die Rückkehr zur vollen Ausreichung des Ergänzungsbereiches schnellstmöglich umzusetzen.
 
Zustimmend äußern wir uns weiterhin zu den geplanten Fortschritten bei der Digitalisierung, zur Ausweitung des Programms “Schulassistenz” auch auf Gymnasien und zur Ausreichung von Klassenleiterstunden. Angesichts der in Aussicht gestellten Reduzierung des Pflichtstundenmaßes der Lehrkräfte erneuerte der PVS-Vorsitzende die Forderung seines Verbandes nach einer Rückkehr zu 24 Stunden für Gymnasiallehrkräfte. „Das darf kein ,langfristiges Ziel’ sein, wie es der Koalitionsvertrag benennt, sondern sollte schon zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden."
 
Dies allein wird aber nicht genügen! Insbesondere für die Instandhaltung von digitaler Technik benötigen wir dringend Personal - vergleichbar mit Hausmeistern, die schließlich auch an jeder Bildungseinrichtung zum Alltag gehören.
 
 
Im Koalitionsvertrag steht das Thema Bildung übrigens an erster Stelle!

 
 
Hier der Wortlaut:

 
Bildung
 
Bildung hat für die Koalitionsparteien einen hohen Stellenwert. Wir wollen kein Kind zurücklassen, das individuelle Erreichen bester Bildungserfolge ermöglichen und allen Menschen umfassende Chancen für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben in sozialer Gemeinschaft eröffnen. Gemeinsam wollen wir das Bildungsland Sachsen mit zukunftsfähigen Konzepten weiterentwickeln und unsere Bildungseinrichtungen durch mehr Eigenverantwortung stärken. Sie sind offene und persönlichkeitsbildende Orte, die Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Perspektiven und Fähigkeiten zusammenbringen. Die Förderung von bürgerschaftlicher Kultur, von Demokratie und Nachhaltigkeit ist uns ein wichtiges Anliegen, ebenso die Stärkung der Bildungsangebote in den ländlichen Räumen sowie die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur. Bewegungs- und Gesundheitsförderung sind für uns ebenfalls wesentliche Ziele. Wir wollen unsere Bildungseinrichtungen im Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen betrachten und besondere soziale Herausforderungen bei der Förderung berücksichtigen. Die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften bringen wir voran, um Synergien zu erschließen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.
 
Schule
 
Das sächsische Schulsystem erzielt im Vergleich der Bundesländer seit langer Zeit gute Bildungserfolge. Dies ist das Verdienst der qualitativ hochwertigen Arbeit unserer Lehrkräfte, die sich auf ein von Kontinuität und Verlässlichkeit geprägtes Umfeld stützen können. Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass ein Schulsystem auf gesellschaftliche Veränderungen und Entwicklungen reagieren muss, es dabei aber einer wohlausgewogenen Balance zwischen Neuerung und Kontinuität bedarf. Wir halten am gegliederten Schulsystem und am zwölfjährigen Abitur fest und werden unser Schulsystem weiterentwickeln. Leistungs- und Chancengerechtigkeit bilden dabei keinen Widerspruch.
 
Stärkung der Schulen
 
Angesichts der weiter steigenden Schülerzahlen und des bundesweit andauernden Lehrkräftemangels ist die Sicherung der Unterrichtsversorgung auch in den kommenden Jahren wichtig. Um Schulen und Lehrkräfte bestmöglich zu unterstützen, haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Assistenzprogramme eingeführt. Diesen Weg setzen wir fort und bauen multiprofessionelle Teams auf, die helfen, alle Aspekte erfolgreicher Schulgestaltung abzusichern.
 
An jeder Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschule mit mehr als 400 und jedem Gymnasium bzw. jedem Berufsschulzentrum mit mehr als 700 Schülerinnen und Schülern wird der Freistaat Sachsen schrittweise bis zum Schuljahr 2023/24 einen Schulverwaltungsassistenten bzw. eine -assistentin beschäftigen, die erforderlichen Stellen für Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden im Stellenplan ausgewiesen. Das Programm „Schulassistenz“ wollen wir bis zum Schuljahr 2024/25 auf jede zweite Schule in öffentlicher Trägerschaft ausweiten und haben zudem das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Schulassistenz an möglichst jeder öffentlichen Schule schaffen. Ab dem Schuljahr 2020/21 wird an jeder sächsischen Oberschule eine vom Land finanzierte Praxisberaterin bzw. ein Praxisberater tätig sein, zudem prüfen wir die Ausdehnung des Programms auf die Gymnasien. Das Programm „Schulsozialarbeit“ wird fortgeführt mit der Zielstellung, dass unter Beteiligung der Schulträger an jeder allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule Ressourcen der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen sollen. Die Programme „Schulassistenz“, “Praxisberater/in“ und „Inklusionsassistenz“ wollen wir, auch unter Nutzung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, ab dem Doppelhaushalt 2021/22 verbindlich ausweisen.
 
Schulen sollen in ihrer Individualität und Leistungsfähigkeit weiter gestärkt werden. Wir werden die Eigenständigkeit von Schulen im Rahmen eigener Schulbudgets unterstützen. Für Schulen mit besonderen Bedarfen soll ausgehend von definierten sozialräumlichen Kriterien ein Budgetaufschlag gewährt werden. Hierzu wollen wir bis zum Ende des Jahres 2021 ein Modell für eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung erarbeiten. Unsere sächsischen Oberschulen entwickeln wir als wichtige Säule unseres Bildungssystems fort und sorgen im Dialog mit Handwerk und Wirtschaft für eine stärkere Praxisnähe des Unterrichts, um insbesondere dem Bedarf nach gut ausgebildeten Fachkräften Rechnung zu tragen. Durch eine stärkere Vernetzung unserer Oberschulen mit den Berufsschulzentren wollen wir Synergien heben und im Rahmen der Berufsorientierung feste Kooperationen bilden. Durch den Ausbau von Praktika insbesondere in den Klassenstufen 7 bis 9 wollen wir in noch stärkerem Maße Schülerinnen und Schüler an die Arbeitswelt heranführen. Wir prüfen Möglichkeiten, um Doppelqualifizierungen, wie beispielsweise die Berufsausbildung mit Abitur, weiter auszubauen.
 
Für die Koalitionsparteien ist die Förderung hoch- und mehrfachbegabter Schülerinnen und Schüler pädagogisch bedeutsam. Wir werden hierzu das System der Begabtenförderung im Freistaat Sachsen weiter auf hohem Niveau unterstützen und für beste Rahmenbedingungen sorgen.
 
Ganztagsangebote
 
Wir werden die Ganztagsförderung so ausbauen, dass jede allgemeinbildende Schule in Sachsen ein Ganztagsangebot vorhalten kann. Mit der Ausweitung der Schülerbeförderung sorgen wir dafür, dass alle Kinder an Ganztagsangeboten teilnehmen können. Die Ganztagskonzepte sollen gemeinsam mit Eltern und Schulträgern entwickelt werden. Sie sollen verbindliche und gleichzeitig flexible Teilnahmezeiten der Kinder und Jugendlichen ermöglichen und die Einbeziehung externer Partner weiter stärken. Insbesondere wollen wir Schulen motivieren, herausgehobene Projekte beispielsweise in den Bereichen Demokratie, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie Selbstständigkeit und Unternehmertum zu initiieren.
 
Es ist uns besonders wichtig, die Grundschule, ihre Ganztagsangebote und den Hort besser miteinander zu verzahnen, um eine Rhythmisierung des Schulalltags zu ermöglichen. Auch an den weiterführenden Schulen wollen wir die flexible Einbindung der Ganztagsangebote in den schulischen Unterrichtsablauf erhöhen. Wir wollen Lernen, Leben und Fördern besser verzahnen und so für eine schülerorientierte Lernkultur sorgen. Dazu wird der schulische Ganztag künftig in unterschiedlichen Formen gefördert. Über offene Ganztagsangebote hinaus schaffen wir zusätzliche Anreize für einen rhythmisierten Ganztag. Im Rahmen der Fortschreibung der bestehenden Förderrichtlinie werden wir dafür den „Qualitätsrahmen Ganztagsangebote“ zur verbindlichen Grundlage machen. Wir wollen erreichen, dass sich bis zum Schuljahr 2024/25 jede vierte Grundschule und jede fünfte weiterführende Schule für einen rhythmisierten Ganztag entscheidet. Wir unterstützen diese Schulen durch konzeptgebundene mehrjährige Pauschalen und prüfen deren haushalterische Umsetzung. Zur Qualitätsentwicklung des schulischen Ganztags werden wir mit Einrichtung der „Servicestelle Ganztag“ ein Monitoring einführen und für eine Vernetzung und Beratung von Schulen mit Ganztagsangeboten sorgen.
 
Erhöhung der Schulabschlussquote
 
Unser Anspruch ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler einen Schulabschluss zu ermöglichen und somit die Schulabschlussquote weiter zu verbessern. Wir wollen, dass Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ einen Schulabschluss erlangen können. Das erfolgreiche Modell „Produktives Lernen“ weiten wir auf weitere Schulen aus. Um den Erwerb eines Schulabschlusses nach Ende der Schulpflicht zu erleichtern, eröffnen wir neben dem Netz von Abendschulen weitere kostenfreie Möglichkeiten, Schulabschlüsse auch tagsüber nachzuholen. Außerdem werden wir die derzeit aus europäischen Mitteln finanzierten Produktionsschulen dauerhaft erhalten. Die Möglichkeiten der nachholenden Schulbildung sollen in Sachsen lebenden Menschen aus anderen Ländern ebenso offen stehen wie deutschen Bürgerinnen und Bürgern.
 
Schulische Inklusion stärken
 
Dem Abbau von Barrieren, der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fühlen wir uns verpflichtet. Den eingeschlagenen Weg zur inklusiven Schule setzen wir auf der Grundlage der Ergebnisse des laufenden Evaluationsprozesses fort. Unser Anspruch ist es, so viel inklusive Bildung wie möglich anzubieten und gleichzeitig am notwendigen Umfang der Förderung nach den jeweiligen Bedarfen der Schülerin oder des Schülers festzuhalten. Wir erhalten die Förderschulen als einen wichtigen Bestandteil unseres Bildungssystems und ermöglichen ihnen die Öffnung für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Grundsätzlich entscheiden Eltern, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine Regelschule besucht.
 
Wir wollen Lehrkräfte durch Fortbildung und externe Expertise dabei unterstützen, besondere Förderbedarfe bei Schülerinnen und Schülern noch besser zu erkennen. Ziel der Diagnostik soll es sein, bedarfsgerechte Fördermaßnahmen einzuleiten, um eine erfolgreiche Unterrichtung an einer Regelschule zu ermöglichen.
 
Im Rahmen der Kooperationsverbünde setzen wir an inklusiv arbeitenden weiterführenden Schulen auf Binnendifferenzierung. Dazu wollen wir eine verlässliche Grundausstattung mit Personal und Sachmitteln sicherstellen und multiprofessionelle Teams insbesondere von Lehrkräften, Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie Inklusionsassistentinnen und -assistenten bilden. Im Zuge der Evaluation werden wir einen unabhängigen Beirat „Inklusive Schule in Sachsen“ einrichten. Dieser soll unter Berücksichtigung von Stellungnahmen, Bedenken und Sorgen der Verbände, der Betroffenenvertretungen und Schulen Vorschläge zur Weiterentwicklung inklusiver Schulen erarbeiten.
 
Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen
 
Wir werden den mit dem Volksantrag vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zügig, vollständig und in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen des Volksantrages beraten und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen ermöglichen.
 
Gemeinschaftsschulen können dort eingerichtet werden, wo der gemeinsame Wille des Schulträgers, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler dazu besteht. Mit differenzierten Regelungen für große und kleine Schulstandorte sichern wir die Bildungsqualität und gewährleisten die Stabilität unseres Schulnetzes. Zu diesem Zweck ermöglichen wir die Sächsische Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12. Außerhalb der Ober- und Mittelzentren können sich Oberschulen das besondere pädagogische Profil „Längeres gemeinsames Lernen“ geben und sich damit zur Oberschule+ entwickeln, welche die Klassenstufen 1 bis 10 umfasst.
 
Im Dialog mit den Vertrauenspersonen des Volksantrags werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag erarbeiten.
 
Medienbildung und Digitalisierung
 
Die Vermittlung von Medienkompetenz an Schülerinnen und Schüler werden wir weiter intensivieren und unsere Lehrkräfte im Rahmen der Aus- und Fortbildung noch besser auf medienpädagogische Aufgaben vorbereiten. Das Projekt der M.I.T.-Schulen, mit Schwerpunkten in den Bereichen Medien, Informatik und digitale Technologien, wollen wir ausbauen. Die bisher finanzierten schulischen Medienbildungsangebote werden sichergestellt und ausgebaut. Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Medienbildung ist es, die vorhandenen Kompetenzen in Aus- und Weiterbildung sowie die vorhandenen medienpädagogischen Zentren stärker zu vernetzen.
 
Die Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt stellt auch Schulen vor neue Herausforderungen. Diesen begegnen wir inhaltlich mit entsprechenden Veränderungen in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und mit der Unterstützung innovativer Unterrichtskonzepte. Wo sie zu einer besseren schulischen Bildung führen, den klassischen Unterricht sinnvoll ergänzen und die Chancengerechtigkeit erhöhen, werden wir digitale Lernformen fördern und in der Fläche verfügbar machen.
 
Wir setzen die begonnenen Maßnahmen in Umsetzung des Digitalpaktes konsequent fort und wollen das Ziel einer auch digital arbeitenden Schule mit schnellem Internet (mindestens 1 GBit/s) bis 2024 durch entsprechende Ausstattung erreichen. Dabei streben wir verlässliche Vereinbarungen mit den Schulträgern über Service und Wartung der digitalen Infrastruktur an. Wir werden ab dem Schuljahr 2022/23 eine sächsische Schulcloud einrichten und dabei insbesondere eine personalisierte Zugangsstruktur, funktionale Lernumgebungen, Schulverwaltungsfunktionen und ein elektronisches Klassenbuch integrieren.
 
Vielfalt an sächsischen Schulen
 
Wir wollen gut ausgebildeten Lehrkräften mit Migrationshintergrund den Weg in den Lehrerberuf ebnen. Wir überprüfen hierzu die Möglichkeiten der Anerkennung und notwendiger Qualifizierungen. Zugleich ermutigen wir Menschen mit Migrationshintergrund, einen pädagogischen Beruf zu ergreifen. Unser Ziel ist es außerdem, mit den erfolgreichen Vorbereitungsklassen die Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in den Regelunterricht zu integrieren. Dafür soll insbesondere das Fach Deutsch als Zweitsprache hinsichtlich seiner Ergebnisse überprüft werden.
 
Ethische und religiöse Bildung an unseren Schulen ist uns wichtig. Wir arbeiten vertrauensvoll mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammen und unterstützen die Bestrebungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Zugleich treffen wir alle notwendigen Maßnahmen, die zweistündige Unterrichtung der Fächer Ethik und Religion zu gewährleisten. Jüdischen Religionsunterricht bieten wir zukünftig über die Grundschule hinaus an. Uns ist es wichtig, das jüdische Leben in Deutschland, dessen reiche Tradition und den Umgang mit Minderheiten in Vergangenheit und Gegenwart zu behandeln.
 
Diskriminierung jeglicher Art stellen wir uns entschieden entgegen. Wir werden eine unabhängige Ombudsperson beim Kultusministerium benennen, an die sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern wenden können.
 
Demokratische Schule
 
Wir wollen, dass an allen Schulen demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement, soziale und ökologische Verantwortung, Rechte und Pflichten sowie Toleranz gelernt und gelebt werden. Dazu wird das Handlungskonzept „W wie Werte“ schrittweise weiter umgesetzt. Wir werden die Schulen finanziell fördern, zum Beispiel mit Schulbudgets, um Demokratie und eine lebendige Streitkultur sowie kulturelle, ethnische, religiöse und weltanschauliche Vielfalt erfahrbar zu machen. Wir werden die Mitwirkungsverordnung ändern, um die Schülermitwirkung zu stärken und die demokratischen Kompetenzen zu fördern.
 
Zur Förderung einer umfassenden politischen und demokratischen Bildung werden wir das Fach Gemeinschaftskunde bzw. Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft weiter stärken. Mit der stärkeren Nutzung außerschulischer Lernorte wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur an Branchen und Berufsbilder heranführen, sondern ihnen darüber hinaus erlebbare Perspektiven auf unsere Geschichte und deren politische Bewertung bieten. Wir fördern die altersgerechte und zielgruppenorientierte Gedenkstättenpädagogik und unterstützen die schulischen Aktivitäten zum Besuch der Erinnerungs- und Gedenkorte an die Diktaturen des 20. Jahrhunderts und deren Opfer.
 
Eigenverantwortliche Schule, Qualitätssicherung und schulische Evaluation
 
Durch mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in Verbindung mit interner und externer Qualitätssicherung stärken wir die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wir wollen Schulen dazu motivieren, in ihre Schulprogramme fächerverbindende, jahrgangsübergreifende und projektorientierte Elemente aufzunehmen und die Schülerinnen und Schüler stärker in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.
 
Wir halten am Benotungssystem zur Leistungseinschätzung fest und werden auch dafür Sorge tragen, die individuelle Bewertung jedes Schülers im Rahmen der Kopfnoten und durch Worturteile fortzuentwickeln. Die Wiederholung eines Schuljahrgangs zur Festigung und Vertiefung von Wissen im Interesse eines künftigen Schulabschlusses werden wir beibehalten und Eltern umfassend und vertrauensvoll beraten.
 
Das Unterstützungssystem Schulentwicklung wird zu einer abgestimmten Gesamtstrategie zur Qualitätssicherung von Schule und Unterricht weiterentwickelt. Die vorhandenen Unterstützungssysteme, regionalen Hilfesysteme und externen Angebote werden ausgebaut, verzahnt und koordiniert.
 
Interne und externe Evaluationsverfahren stellen wichtige Instrumente der Qualitätsentwicklung dar. Wir werden bis zum Schuljahr 2021/22 ein Konzept erarbeiten, auf dessen Grundlage die bestehenden Verfahren der internen Qualitätssicherung noch in dieser Legislaturperiode durch eine externe Schulevaluation ergänzt werden. Dazu und zum Zweck der Schulforschung richten wir für die Organisation der externen Evaluation ein An-Institut an einer lehrerbildenden sächsischen Universität ein. Dabei stellen wir das Zusammenwirken mit der Schulaufsicht sicher und stärken deren Beratungs- und Evaluationskompetenz. Zur Weiterentwicklung der schulischen Qualität und der internen Evaluation werden die bestehenden Qualitätsentwicklungsbudgets für Schulen fortgeführt und zum Ende der Legislaturperiode evaluiert.
 
Wir streben an, die Schulabschlüsse zwischen den Ländern besser vergleichbar zu machen. Darum setzen wir uns im Rahmen der Kultusministerkonferenz für einen Bildungsstaatsvertrag ein, der für alle Länder verbindliche Vorgaben macht, und unterstützen die Einführung eines Nationalen Bildungsrates. Die Schulen im Freistaat Sachsen beteiligen sich weiterhin an nationalen und internationalen Leistungsvergleichen und den Vergleichsarbeiten in den Klassenstufen 3 und 8. Darüber hinaus werden wir eine landesweite Längsschnittstudie auf den Weg bringen, um das Lernklima und das schulische Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler sowie die Entwicklung von Sozial- und Demokratiekompetenz zu evaluieren.
 
Schulaufsicht und Schulträger
 
Das Landesamt für Schule und Bildung werden wir auf dem Weg zu einem leistungsfähigen Dienstleister mit dem Schwerpunkt Beratung, Begleitung und Unterstützung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft unterstützen.
 
Wir werden das Einstellungsverfahren weiter modernisieren, den Anteil schulscharfer Ausschreibungen kontinuierlich erhöhen, regionale Bedürfnisse der Schullandschaft stärker berücksichtigen und sicherstellen, dass Bewerberinnen und Bewerber, Schulen und Lehrkräfte eine bestmögliche Beratung und Betreuung erfahren.
 
Wir werden die Kommunen bei der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften unterstützen und dabei unter anderem die Expertise der Transferagentur Mitteldeutschland für kommunales Bildungsmanagement einbeziehen.
 
Berufliche Bildung
 
Die beruflichen Schulzentren mit ihren Bildungsgängen und Standorten wollen wir langfristig sichern und bedarfsgerecht gemeinsam mit den Schulträgern entwickeln und stärken. Bei der Berufsschulnetzplanung werden wir regionale und fachliche Belange berücksichtigen und mit einem dichten und verlässlichen Berufsschulnetz auch den ländlichen Raum stärken. Den technischen Entwicklungen der Wirtschaft müssen auch unsere Berufsschulzentren Rechnung tragen können. Wir beabsichtigen, die digitale Infrastruktur und die zeitgemäße Ausstattung mit einer Innovations- und Investitionsoffensive gezielt zu fördern und werden die Aus- und Fortbildung der berufsbildenden Lehrkräfte stärken.
 
Um die Attraktivität der Berufsausbildung zu erhöhen, werden wir die Rahmenbedingungen zusätzlich zum bereits eingeführten AzubiTicket weiter verbessern. Im Hinblick auf die schulnahe Unterbringung von Auszubildenden nehmen wir die Sanierung und den Neubau von Internatsplätzen zusätzlich in das Schulbauförderprogramm auf. Wir erweitern die finanzielle Unterstützung bei Unterbringung und Verpflegung auf bisher nicht berücksichtigte Auszubildende.
 
Wir wollen gemeinsam mit Kammern, ausbildenden Unternehmen und weiteren Partnern einen Weg finden, um Angebote in den Bereichen Beratung, Unterstützung und Wohnen zu bündeln, auszubauen und zusammenzuführen. Hierzu prüfen wir die Einrichtung von Auszubildendenwerken. Die Jugendberufsagenturen führen wir fort und setzen uns außerdem für mehr Durchlässigkeit zwischen den Systemen der beruflichen und der akademischen Bildung ein. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist uns die Zusammenarbeit mit den Kammern und den Gewerkschaften wichtig. Beide sollen gemeinsam über sich und ihre Anliegen an Schulen informieren können.
 
Schulen in freier Trägerschaft
 
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen unser sächsisches Schulsystem durch ihre jeweiligen pädagogischen Konzepte in besonderer Weise und stellen für uns gleichberechtigte Partner in der sächsischen Bildungslandschaft dar. Wir stellen sicher, dass Schulen in freier Trägerschaft bei der Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für Investitionen und der Bereitstellung von Unterstützungspersonal anteilig berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen und Verfahren der Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft werden wir transparent und einheitlich gestalten. Im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) richten wir Referentenstellen für Schulen in freier Trägerschaft ein. Den Dialog zwischen Schulaufsicht und den freien Schulträgern sowie zwischen Schulleitungen und Lehrkräften fördern wir. Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft werden wir auf der Grundlage des gesetzlich vorgegebenen externen Gutachtens weiterentwickeln.
 
Schule der Zukunft
 
Die Arbeits- und Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft sind durch Individualisierung, Globalisierung und Digitalisierung einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Mit den Wissensbeständen und Fähigkeiten, die junge Menschen brauchen, verändern sich die Anforderungen an das Bildungssystem, an jede einzelne Schule, ihre Unterrichtskultur und die Lehrkräfte. Diesem Wandel wird sich das Bildungsland Sachsen stellen und seinen guten Ruf in die Zukunft tragen. Im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens werden wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Akteurinnen und Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern zukunftsfähige Konzepte für eine moderne, gerechte und demokratische Schule diskutieren und entwickeln. Auf Grundlage dieses Diskussionsprozesses werden wir bis zum Ende der Legislaturperiode das Sächsische Schulgesetz novellieren.
 
Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs
 
Voraussetzung für den Erfolg unseres gegliederten sächsischen Schulsystems bilden in erster Linie gute ausgebildete und hochmotivierte Lehrerinnen und Lehrer. Unser Anspruch ist es, auf der Basis des bereits eingeleiteten Handlungsprogramms den Bedarf an Lehrkräften dauerhaft zu decken.
 
Die Gleichstellung von Lehrkräften nach DDR-Recht schließen wir ab, indem wir die Gruppe der Ingenieurpädagoginnen und -pädagogen an sächsischen Schulen Lehrkräften nach neuem Recht gleichstellen werden und darüber hinaus prüfen, welche weiteren Gruppen in die Regelungen einbezogen werden können.
 
Unser Augenmerk legen wir in der kommenden Zeit auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte, denn dies nutzt auch den Schülerinnen und Schülern. Wir werden die drei Säulen des Gesundheitsmanagements an sächsischen Schulen weiterführen und ausbauen. Auf der Basis einer langfristigen Lehrerbedarfsplanung werden wir die erforderlichen Einstellungen umsetzen und achten dabei besonders auf den ländlichen Raum. Unser Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode zur umfassenden Absicherung des Ergänzungsbereiches in den sächsischen Schulen zurückzukehren. Darüber hinaus wollen wir ab dem Schuljahr 2023/2024 beginnen, perspektivisch allen Klassenleiterinnen und Klassenleitern eine Anrechnungsstunde zu gewähren und die Anrechnung des Stundendeputats der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter schrittweise zu reduzieren. Zur weiteren qualitativen Stärkung der Oberschulen planen wir längerfristig, die Eingangsklassen der Oberschulen mit einer Klassengröße von höchstens 25 Schülerinnen und Schülern festzulegen.
 
Lehrkräfte brauchen Zeit, damit Kinder und Jugendliche auch tatsächlich individuell und gut gefördert werden können. Deshalb ist es unser langfristiges Ziel, dass Pflichtstundenmaß der Lehrkräfte an diese Anforderungen anzupassen. All diese Maßnahmen setzen voraus, dass es gelingt, genügend Lehrkräfte einzustellen.
 
Innovativer und nachhaltiger Schulhausbau
 
Den Schulhausbau fördern wir landesweit weiterhin auf hohem Niveau durch ausreichend Mittel sowie planungs- und baubeschleunigende Maßnahmen. Städte mit hohem Kinderzuwachs unterstützen wir mit mehrjährigen, bedarfsgerechten Investitionspauschalen.
 
Es ist uns wichtig, dass die Gestaltung von Schulgebäuden anerkannten bildungswissenschaftlichen Prinzipien folgt und ausreichend räumliche Ressourcen sowohl für die Umsetzung vielfältiger pädagogischer Konzepte als auch für die Arbeit multiprofessioneller Teams bestehen. Für kleinere Maßnahmen wie die Umgestaltung von Schulhöfen sowie die Einrichtung von Schulgärten und -küchen stellen wir gesondert Mittel bereit. Die Schulbaukultur in Sachsen werden wir durch die Erarbeitung einer Schulbauleitlinie fördern. Es ist unser Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel für energieeffizientes Bauen zukünftig besser auszuschöpfen.

 
Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/politik/koalitionsvertrag-sachsen-104.html





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