Neues zu E13+ - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
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Neues zu E13+

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Neuigkeiten zur Umsetzung der Stellenzulage E13+

„A 13 plus Amtszulage“ im Sächsischen Besoldungsgesetz und deren Auswirkungen auf die Tarifbeschäftigten im Landesschuldienst:

Bislang wurden die Zahlungen „unter Vorbehalt“ vorgenommen.
Die Vorbehalte werden nach Abstimmung mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) mit der Entgeltabrechnung Februar entfallen. Lediglich in Einzelfällen werden in den Bezügemitteilungen des LSF noch entsprechende Vorbehalte bestehen bleiben. Nach Klärung noch offener Detailfragen zur fristgerechten Ausübung des arbeitnehmerseitigen Antragsrechts sollen auch diese in den Folgewochen aufgehoben werden. Diese Einzelfälle werden zwischen dem LaSuB und dem LSF direkt geklärt.
Abgeschlossen wird das Verfahren mit der Versendung von behördlichen Änderungsmitteilungen an die Empfänger der monatlichen Entgeltgruppenzulagen. Diese beinhalten neben der Angabe der veränderten Eingruppierung als tarifbeschäftigte Lehrkraft eine Aufstellung der tarifvertraglichen Grundlagen der Zulagenzahlung.





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