Probezeitbeurteilungen - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Probezeitbeurteilungen

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Erlass zur Feststellung der Bewährung mittels Probezeitbeurteilung
Durch die aktuellen Schulschließungen auf Grund der Corona-Pandemie wird die Feststellung
der Bewährung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mittels Probezeitbeurteilung bis
zum 31.07.2020 befristet außer Kraft gesetzt.
Voraussetzung für eine Bewährungsfeststellung ohne Unterrichtsbesuch ist, dass die
Schulleiter auch ohne eine solche Hospitation in der Lage sind, eine tragfähige Aussage zur
Eignung des Beamten für die Übernahme ins Verhältnis auf Lebenszeit machen zu können
und somit ein verlässliches Urteil zur Bewährung in der bisherigen Probezeit zu treffen.
Vor allem bei Bestandlehrkräften mit mehrjährigen Vordienstzeiten, deren
Bewährungsfeststellung bereits mit Ablauf der Mindestprobezeit von einem Jahr erfolgen
kann, darf dies regelmäßig vorausgesetzt werden.





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