Prüfungsgeschehen
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Laut des SMK sind folgende Informationen zu den
Abschlussprüfungen und zentralen Leistungsermittlungen veröffentlicht worden.
1.
Abiturprüfungen
Die geplanten Termine für die zentralen
Abiturprüfungen bleiben bestehen, da sie alle nach den Osterferien liegen. Für
SchülerInnen, die am Ersttermin aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können,
gibt es zentrale Nachtermine. Dies gilt auch für Abiturienten, die sich im
Zeitraum des Ersttermins in Quarantäne befinden. Für Schüler, die an beiden
Terminen verhindert sind, wird es einen weiteren Termin geben.
2.
Erfüllung des Lehrplans
Da alle Lernbereiche des jeweiligen
Lehrplans mögliche Prüfungsinhalte enthalten und es keine verbindliche
Reihenfolge gibt, können pauschal keine Themen für eine Abiturprüfung
gestrichen werden.
Die Lehrkräfte werden vom SMK gebeten, den
Prüflingen geeignetes Material und Lernaufgaben zum Selbststudium zur Verfügung
zu stellen, um sich bestmöglich auf die Prüfungen vorbereiten zu können.
3.
Ermittlung von Leistungsbewertung
Die Ermittlungen der Ergebnisse des
Kurshalbjahres 12/II bzw. 13/II wird durch einen Erlass des SMK separat
geregelt.
4.
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt im
Regelfall mündlich. Das kann in diesem Jahr auch telefonisch, per Mail,
schriftlich oder über andere Kommunikationswege den Prüflingen mitgeteilt
werden. Die Nichtzulassung zur Abiturprüfung erfolgt am 3.04.2020 auf schriftlichem
Weg.
5.
Nachtermine Besondere Leistungsfeststellung
Klasse 10
Die Nachtermine der BLF werden abgesagt.
Sollten Schülerinnen und Schüler den Nachtermin Deutsch am 16.03.2020
geschrieben haben, werden diese nach dem bekannten Verfahren bewertet.
6. Nachtermine Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
Grundsätzlich werden diese Termine für das
Schuljahr 2019/20 abgesagt. Die Gymnasien mit vertiefter Ausbildung vereinbaren
individuelle Nachtermine mit den betreffenden Schülern und deren Eltern.