Schulfahrtenerlass 12-21 - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Schulfahrtenerlass 12-21

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Der Erlass zu Schulfahrten vom 22. November 2021 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus erlässt hinsichtlich der Durch-führung von Schulfahrten i. S. d. VwV-Schulfahrten einschließlich der Schul-fahrten im Rahmen von Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation, sowie von Erasmus+ und zu sonstigen schulischen Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 27. Februar 2022 Folgendes:

  1. Ein- und mehrtägige Schulfahrten i. S. d. VwV-Schulfahrten im Inland und ins Ausland, die bis zum 27. Februar 2022 durchgeführt werden sollten, werden abgesagt bzw. sind unverzüglich abzusagen. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren. Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet. Es wird auf Nummer 4. des Erlasses zu Schulfahrten vom 8. Juni 2021 verwiesen. Das gilt auch für Schulfahrten im Rahmen der internationalen Bildungs-kooperation sowie für Maßnahmen im Rahmen von Erasmus+.
  2. Berufs- und Betriebspraktika sowie fach- bzw. berufspraktische Ausbil-dungen, die in den Schulordnungen der berufsbildenden Schulen geregelt sind, können unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen stattfinden.


Das aktuelle Infektionsgeschehen hinsichtlich der Corona-Pandemie wird fort-laufend beobachtet und analysiert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die schnell zunehmende Ausbreitung der stark ansteckenden Virusvariante Omikron. Nach Expertenmeinungen wird Omikron im Januar die vorherrschende Virusvariante sein und selbst die Deltavariante verdrängen. Die Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr zeigen, dass die Inzidenzen nach den Weihnachts-ferien wieder stark ansteigen könnten.

Die Durchführung von Unterricht, möglichst in Präsenz, sollte hier Vorrang haben, auch um die Unterrichtsausfälle der coronabedingten Schulschließungen zu kompensieren. Sofern sich neue Lagebilder ergeben, die eine Änderung des Erlasses erfordern, informieren wir Sie unverzüglich.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Dienststellen des Landesamtes für Schule und Bildung zur Verfügung.
Philologenverband Sachsen e.V.
Geschäftsstelle: Königsbrücker Landstraße 79
01109 Dresden

E-Mail:
info@phv-sachsen.de
Fon: +49(351) 8025247
Fax: +49(351) 8025241
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