Tariferhöhung - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Tariferhöhung

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Liebe Mitglieder,
viele Kolleginnen und Kollegen haben auf ihrem Gehaltszettel mit Verwunderung festgestellt, dass die am 2. März 2019 beschlossene Tariferhöhung noch immer nicht ausgezahlt worden ist.
Woran liegt das? Im Nachgang an jeden Tarifabschluss finden noch Redaktionsverhandlungen statt, in denen der Abschluss juristisch korrekt formuliert wird. Außerdem werden eventuelle Sonderfälle gelöst, bei denen der Tarifabschluss zu einer Benachteiligung führen könnte. Diese Verhandlungen sind in dieser Tarifrunde äußerst lang und dauern noch an.
Das Sächsische Finanzministerium hat nun jedoch für den Monat Juli 2019 die Zahlung der neuen Bezüge rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 freigegeben.
Die Zahlung von Garantiebeträgen und Angleichungszulagen ist durch den fehlenden Abschluss der Redaktionsverhandlungen im Juli 2019 jedoch noch nicht möglich.
Sie werden Ende Juli eine Gehaltsinformation zur Nachzahlung und Entgelterhöhung bekommen. Prüfen Sie diese bitte genau. Bei Problemen unterstützen wir Sie gern.

Ihr PVS

Zum Zahltag Juli 2019 werden zunächst insbesondere folgende Regelungen der Tarifeinigung umgesetzt:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten nach TV-L und TVÜ-Länder in den Entgeltgruppen 1 bis 15, in den Entgeltgruppen 2 Ü, 13 ü und 15 Ü sowie der Be­schäftigten in einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe,
  • Erhöhung der Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, persön­lichen Zulage bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Er­schwerniszuschläge, Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, Besitz­standszulagen nach § 9 und § 11 TVÜ-Länder, Entgeltgruppenzulagen, Funktions­zulagen und Vorarbeiterzulage entsprechend den Hinweisen im Schreiben vom 30. April 2019.

Folgende Neuregelungen der Tarifeinigung können noch nicht im Zahltag Juli 2019 umgesetzt werden:

  • die Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L ab 1. Januar 2019 auf 100 Euro bzw. 180 Euro (vgl. Nummer 7 des SMF-Schreibens vom 30. April 2019), so dass die Garantiebeträge in der bis­herigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden.
  • die Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte nach Anhang 1 zur Entgelt­ordnung Lehrkräfte auf 105 Euro (vgl. Nummer 18 des SMF-Schreibens vom 30. April 2019); zunächst wird die Angleichungszulage in Höhe von 30 Euro unverändert weitergewährt.
  • die Stufenzuordnung der Beschäftigten in bisheriger Entgeltgruppe 9 mit be­sonderen Stufenlaufzeiten (,,kleine" Entgeltgruppe 9); wie bereits in Nummer 8 des SMF-Schreibens vom 30. April 2019 dargestellt, werden vorläufig die bisherigen Beträge der „kleinen" Entgeltgruppe 9 entsprechend der Tarifeinigung vom 2. März 2019 dynamisiert.

Wenn die abschließenden Regelungen hierzu vorliegen, werden diese rückwirkend zum 1. Januar 2019 durch das Landesamt für Steuern und Finanzen umgesetzt. Eine Geltendmachung durch die Beschäftigten ist nicht erforderlich.





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