Wiederaufnahme Ausbildung - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Wiederaufnahme Ausbildung

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Hinweise zur Wiederaufnahme der Ausbildung für:
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Allgemein
Schrittweise Aufnahme der Präsenzveranstaltungen an den Ausbil­dungsstätten im VBD; Mündliche Prüfungen im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen
Unter Beachtung aller Regelungen zum Infektionsschutz wegen der Corona­Pandemie und in Abhängigkeit von den Regelungen für die Behörden des Freistaates Sachsen soll an den Ausbildungsstätten für den Vorbereitungs­dienst schrittweise die Möglichkeit für Präsenzveranstaltungen eröffnet wer­den. Dies setzt voraus, dass die Leitungen der Ausbildungsstätten und das Verwaltungspersonal ihren Dienst z. T. wieder in der Dienststelle verrichten dürfen.
Das entsprechend notwendige Stufenverfahren soll in Bezug auf die unter­schiedlichen Ausbildungsjahrgänge wie folgt umgesetzt werden:

1. Jahrgang 01.02.2019 - 31.07.2020 (VBD) und 01.08.2019 - 31.07.2020 (spA, bbVBD, Verkürzer)
Der Präsenzbetrieb an der Ausbildungsstätte beginnt ab 11.05.2020 mit Kon­sultationen in Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen.
Die mündlichen Prüfungen werden wie vorgesehen ab dem 02.06.2020 bis zum Monatsende unter Beachtung der Hygieneanforderungen aufgrund der CoVID 19 Pandemie geplant und an den Ausbildungsstätten durchgeführt.
Zur Vorbereitung stellen die Ausbildungsstätten eine Übersicht zu allen erfor­derlichen Maßnahmen zusammen und veranlassen diese entsprechend. Es erfolgt eine Abfrage bei den Lehrbeauftragten, ob sie im regulären Umfang für die Ausbildung und Prüfung zur Verfügung stehen. Alle Referendare dieses Jahrgangs erhalten vorbereitend ein Schreiben mit erforderlichen Informatio­nen und Belehrungen.
Die Anforderungen an die zu sichernden Rahmenbedingungen vor dem Hin­tergrund der COVID 19 Pandemie richten sich nach den Vorgaben für die Schulen und sind durch das Landesamt für Schule und Bildung sicher zu stel­len.

2. Jahrgang 01.08.2019 bis 31.01.2021
Für diesen Jahrgang soll es frühestens ab 18.05.2020 unter Beachtung aller erforderlichen Rah­menbedingungen wieder Präsenzphasen an der Ausbildungsstätte geben. Diese werden im Wechsel mit weiterbestehenden Selbstlernphasen geplant und organisiert.

3. Jahrgang 01.03.2020 - 31.07.2021
Für diesen Jahrgang ist vordringlich zu prüfen, ob unter Wahrung der hygienischen Anforderun­gen Präsenzveranstaltungen für die Teilnehmer der 12-monatigen Ausbildung (spA, bbVBD, Verkürzer) zu ermöglichen sind. Weitere Festlegungen für wiederbeginnende Präsenzphasen für diesen Jahrgang trifft das Landesamt für Schule und Bildung nach Prüfung der Rahmenbe­dingungen sowie der verfügbaren Räumlichkeiten.
Unbenommen der Lehrveranstaltungsplanungen werden bis zum Schuljahresende alle Hospi­tationen und Schulbesuche ausgesetzt. Die Ausbildungsstätten entscheiden eigenverantwort­lich, welche adäquaten Aufgaben sie dennoch ermöglichen, um einen Eindruck über die Fort­schritte bei der Unterrichtsgestaltung der Referendare zu erreichen.
Zur Absicherung der Präsenzveranstaltungen sind die Leitungen der Ausbildungsstätten und das Verwaltungspersonal im unbedingt notwendigen Zeitraum in der Ausbildungsstätte anwe­send. Ansonsten arbeiten sie im Homeoffice.
Die Leiter der Ausbildungsstätten sichern weiter eine telefonische bzw. elektronische Erreich­barkeit für Lehrbeauftragte und Referendare.
Die Hauptausbildungsleiter haben zu den von den Leitern neu festzulegenden Zeiten Zugang zur Ausbildungsstätte, d. h. am Präsenztag ihrer Ausbildungsgruppe und ggf. an einem weiteren Tag der Woche. Sie sollen in den Zeiten, in denen sie nicht selbst Präsenzveranstaltungen um­setzen, hauptsächlich von extern arbeiten.
Die Fachausbildungsleiter und die Ausbilder für Schulrecht haben in der Zeit der festgesetzten Präsenzveranstaltung Zugang zur Ausbildungsstätte.
Die Haupt-, Fachausbildungsleiter und Ausbilder für Schulrecht sichern für ihre Ausbildungs­gruppen weiter angemessene Aufgaben zum Selbststudium, möglichst auch Konsultationen per Videokonferenz, Mail und Telefon.
Detailabstimmungen erfolgen an den Ausbildungsstätten je Lehramt.
Die Studienreferendare folgen in Bezug auf ihre Verpflichtungen an der Ausbildungsschule den Anweisungen der Schulleitungen.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus beobachtet und analysiert die Entwicklung der Corona-Pandemie fortwährend und prüft, ob die entsprechenden Maßgaben und Maßnahmen unter den gegebenen Voraussetzungen angemessen sind. Deshalb sind Veränderungen bezüg­lich der oben genannten Festlegungen nicht ausgeschlossen.





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